Kurzbiographie:Ich kann hier nur für mich sprechen, doch finde ich dieses Urteil barbarisch und meiner Meinung nach hat es nicht im entferntesten mit Gerechtigkeit zu tun - im Gegenteil zeigt es doch die grausamen Folgen der Scharia. Nein, ich kritisiere nicht die Frau, ist ihr Drang nach Rache doch menschlich und nachvollziehbar, doch Frage ich mich ob dieser Richter den Unterschied zwischen Strafe und Rache versteht. Ob ich Mitleid mit dem Taeter habe? Nein, dass muss ich auch nicht, ist seine Tat doch derart verabscheuungswürdig dass auch ich ihn gerne lebenslang hinter Gitter sehen würde, allerdings aendert seine Verstuemmelung rein gar nichts an dem Leid der Frau - für was also dieses steinzeitliche "Auge um Auge, Zahn um Zahn"? Aus Kalkül natuerlich, finden doch manche sogar in Deutschland dieses Urteil gar nicht sooo schlecht, und schon wird die Scharia ein bisschen salonfaehiger. Aber Vorsicht meine Herrschaften , wer A sagt muss auch B sagen.
Ameneh Bahrami, geboren im Jahre 1978 in der iranischen Hauptstadt Teheran, ist eine Schriftstellerin und wurde Opfer eines Säureattentats. Durch diese Attacke wurde sie entstellt und erblindete auf beiden Augen. International bekannt wurde sie durch ihr Beharren darauf, dass dem Täter zur Strafe Dasselbe angetan werde.
Vor etwa 7 Jahren wurde der Perserin Ameneh Bahrami ein Heiratsantrag von einem Mann gemacht.
Als sie Diesen ablehnte fing der Täter an sie kontinuierlich zu stalken.
Das ging so weit bis der Mann ihr schwefelhaltige Säure ins Gesicht schüttete, die damals 26 Jährige Frau erblindete auf einem Auge, das andere Auge verlor nach und nach an Sehkraft, bis es schließlich vollständig Funktionslos wurde, desweiteren erlitt sie schwerste Verätzungen im Gesicht und auf beiden Händen, diese Verätzungen sind mit einer Verbrennung dritten Grades vergleichbar.
Der Täter wurde daraufhin angeklagt und zu 12 Jahren Haft verurteilt. Er zeigte keinerlei Reue.
Doch damit wollte die junge Frau sich nicht zufrieden geben, sie bestand darauf dem Täter ebenfalls das Augenlicht zu nehmen.
Nach jahrelangen Prozessen konnte sie schließlich das Recht auf Qisas (Wiedervergeltung) erwirken, dieses Recht ist nur in einem Land vereinbar, welches die Scharia als Gesetz anerkennt.
Nun wird sie am Sonntagabend von ihrem Recht Gebrauch machen und ihm Säure in die Augen träufeln (inshaAllah).
Deutsche Nichtmuslime äußerten sich Positiv über diese Art von Gesetz, zumal Kinderschänder laut Scharia hingerichtet werden müssen, in Deutschland werden sie meistens nach etwa 8 Jahren (bei guter Führung) entlassen. Nur wenige Pädophile können ihre Triebe unterdrücken und oftmals wiederholen sie ihre Greueltaten und vergreifen sich wieder an kleine Kinder.
Ich denke, dass diese Angelegenheit etwas ins Rollen gebracht hat und die Nichtmuslime sich intensiver mit dem Islam beschäftigen und vielleicht doch merken, dass die Scharia in den Medien sehr schlecht dargestellt wird.
Wie ich das meine? Nun zuerst ist es dieser Vollidiot, dann die Kinderschaender und Vergewaltiger, dann die Ehebrecherin bis es schlussendlich den kleinen Dieb trifft. Das wollen Sie nicht? Tja, darauf laeuft es aber hinaus, irgendwann darf dann jemand das Kind des Nachbarn überfahren, weil dieser das seinige beim Einparken übersehen hat. Ein dummes Beispiel? Nein, zeigt es doch, das ein Unrecht ein anderes nicht gut machen kann, bleibt doch das Kind trotzdem tot - genauso wie sich die Sehfaehigkeit der iranischen Frau nicht bessert.
Verstehen Sie mich nicht falsch, auch ich verstehe bei manchen Taetern nicht, warum sie jemals wieder unter Leute dürfen und darum bin ich auch ein Befürworter der Sicherungsverwahrung. Diese dient jedoch nicht um sich an dem Taeter zu raechen, sondern uns vor diesem zu schuetzen. Denn niemand hat das Recht jemand anderem körperliches Leid zuzufügen, weder ein Irrer noch der Staat, denn das stellt uns auf dieselbe Stufe. Ausserdem, was unterscheidet uns denn dann noch vom mittelaterlichen Weltbild der Salafisten? Nur mehr der Schleier, aber auch das laesst sich sicherlich schnell aendern.
Denken Sie mal darüber nach.
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