Mittwoch, 23. April 2014

Sabri und der Tod des Gilberto Rodrigues-Leal

http://de.euronews.com/2014/04/23/franzoesische-geisel-in-mali-getoetet/

Zuallererst sei den Angehörigen von Gilberto Rodrigues-Leal mein Beileid mitgeteilt, muss ja soviel Zeit sein, bevor wir uns mit Freund Sabri beschäftigen, welcher mit diesem Artikel seinem Irrsinn und seiner Menschenverachtung wiedermal Zucker gibt:




Gefallen tut der "Froschfresser"-Hohn derzeit nur dem Hirnschwachmaten Mohamed Abu Flash, ob dies jedoch als Lob aufgefasst werden kann, sei dahingestellt, bejubelt der ja alles und jeden, wo das Gedärm heraushängt und ich frage mich, wann man dem Bübchen endlich den Internetzugang in der Psychiatrie sperrt, wird der ja so nie geheilt.

Kommen wir aber zurück zu unseren Lieblichkeit heuchelnden Koranverteilern, welche sich als Nabel des Islams darstellen und jeglichen Andersdenkenden als Kuffar betiteln, frage ich mich ja gerade, ob all die restlichen Gläubigen wirklich mit der stinkenden Salafi-Weltsicht übereinstimmen und mit diesen einer Meinung sind. Wenn nicht, dann schreiben Sie es ihm doch unter das Bildchen....

https://www.facebook.com/pages/Muslimreportde/608070042611784?ref=ts&fref=ts

...freut er sich ja sicherlich über den "Zuspruch" seiner Geschwister. Wie? Was mit denen ist, die sich auch über das Ableben eines unschuldigen Menschen freuen? Die brauchen nichts tun, wissen wir von denen ja, dass sie auf dem Niveau einer Schmeißfliege herumsurren. Oder würden sie sonst auf einem Vogel-Kothaufen hocken?

Guten Abend


28 Kommentare:

  1. Sabri ist ein dummes kleines Kind. Außer Hetze und Lügen verbreiten kommt da nicht viel. Dem einen Vollpfosten Cuspert hat man das restliche Hirn weggeschossen und der Sabri wurde zu einer verstrahlten Sabrina, die sich daran aufgeilt wenn wieder irgendwelche Kuffar das Zeitliche segnet.

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  2. Sabri gehört echt vor ein Kriegsgericht...

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    1. Abu Dunjaschaden23. April 2014 um 11:38

      "Sabri gehört echt vor ein Kriegsgericht..."
      Ach, da kenne ich noch paar ganz andere. Die hätten es wirklich verdient.
      Wenn man an begangene Verbrechen der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich erinnert, ist das okay. Nicht jedem sind die geschichtlichen Ereignisse bewusst und sicher ist da viel Schlimmes passiert, im Algerienkrieg. Herr Schollatour kann da sicher noch einiges dazu erzählen. Aber was hat diese französische Geisel damit zu tun? Warum musste er sterben? Das verstehe ich nicht. Mein Mitgefühl und Beileid für die Angehörigen.

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    2. Martina Zucki23. April 2014 10:56
      "Sabri gehört echt vor ein Kriegsgericht..."

      Oh, Sabri ist Bundeswehrsoldat? Weil:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsgericht
      "... ein Gericht, das aus Militärrichtern besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt."

      Obwohl, selbst die unterliegen außer in Disziplinarangelegenheiten in Deutschland der ordentlichen Gerichtsbarkeit:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Standgericht#Deutschland_ab_1949
      "Die Bundeswehr hat keine eigenen Wehrgerichte, ihre Angehörigen unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit. ..."


      Oder meintest Du vielleicht gar ein 'Standgericht'? Aber auch da haben wir Pech, die sind nämlich in Deutschland verboten, sogar mit Verfassungsrang:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Standgericht#Deutschland_ab_1949
      „Standgerichte“ im Sinne eines Ausnahmegerichts sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 101 Abs.1 (1) Grundgesetz verboten."

      &

      "Art 101 GG
      (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
      ..."


      Sag an, gibt es einen besonderen Grund, warum Dir ein ganz normales Strafgericht nicht genügen würde? Oder hörte sich "Kriegsgericht" einfach nur so 'total stark' an?

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    3. Anonym23. April 2014 12:08

      Vielleicht brauchts ja bald kein Kriegsgericht damit dieser Hetzer für immer Schweigeen mag! Was macht eigentlich Sven Lau? Lange nichts mehr von diesem Hetzer gehört und gesehen!

      Wenn ich an die ganzen Paragraphen denke, da wird sich für die Bevölkerung bestimmt auch einer drunter finden, der für Ausnahmesituation durch die Gefahr zur Terrorabwehr und zur Verteidigung des Landes wie geschaffen ist, um sich Terroristen legal vom Hals zu halten.

      Man sollte die friedliebenden Bürger von Deutschland nicht zu lange reizen, denn das kann und wird ganz böse für die enden, die damit angefangen haben ihren religiösen Hass unter einer Wahnvorstellung zu verbreiten.

      Wir kennen die Terroristen und ihre Absicht, aber die Terroristen kennen uns und die Stärke der Bevölkerung noch nicht!

      Alles wird zu seiner Zeit kommen, aber es wird kommen, und davon werden uns auch die Politiker nicht abhalten können, wenn sich nicht mehr in der Verfassung sind zum Schutz ihrer Bürger reagieren.

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    4. Abu: gute Frage... aber, DAS kennen wir von Sabri recht gut. Freut sich natürlich für den Tod anderer, aber wenn man was über Deso Dogg sagt, dann sind sich Sabri und seine Gleichgesinnter einig: wir sind doe Bösen usw.

      Lieber Anonym: interessant, dass in so einem Fall das Grundgesetz für Dich (Herr Falk, vielleicht???) wichtig ist. Ich dachte, für euch selber ist nur die Scharia maßgebend und nicht das deutsche Recht? Nun denn, da sieht man wieder, wie IHR die ersten seid die laut plärren, wenn ihnen etwas an uns nicht gefällt. Zeigt mal wieder euer geistiger Zustand, mehr nicht.

      Was das Kriegsgericht anbetrifft: Religiöse Fundamentalisten sind im Krieg mit uns, auch wenn dieser zur Zeit in Deutschland nur verbal ausfällt. Hoffen wir, dass es nicht so weit kommen wird, wie in anderen Ländern, in denen ihr für "Gottes" Recht zu den Waffen greift ;-)

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    5. Anonym23. April 2014 17:08
      "...
      Wenn ich an die ganzen Paragraphen denke, da wird sich für die Bevölkerung bestimmt auch einer drunter finden, der für Ausnahmesituation durch die Gefahr zur Terrorabwehr und zur Verteidigung des Landes wie geschaffen ist, um sich Terroristen legal vom Hals zu halten."


      Aber natürlich! Und da brauchen wir nicht einmal auf eine "Ausnahmesituation" abzustellen. Alleine der 'Besondere Teil' des StGB würde z.B. in den Abschnitten 1 ... 7 eine Fülle an Ansatzpunkten bieten: ...

      http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003302307

      ... wenn, ja, wenn sie denn mal konsequent angewandt würden. Dazu müsste aber zunächst einmal die Buckelei vor jedem, der sich ein 'religiöses' Bapperl an die Brust heftet und "Religionsfreiheit" schreit, endlich aufhören.
      Dann würde auch die ganz profane "ordentliche Gerichtsbarkeit" mit dem Spuk schnell aufgeräumt haben, da braucht es sicher keine von Zuckimännchen gewünschten 'Sondergerichte'!
      Es ist also keine Frage der verfügbaren Instrumente, sondern eine des Willens, sie auch anzuwenden.

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    6. Martina Zucki23. April 2014 23:29
      "...
      Lieber Anonym: interessant, dass in so einem Fall das Grundgesetz für Dich ..."


      Hey, nicht nur "in so einem Fall" und nicht nur für mich, sondern in JEDEM Fall und für JEDEN!

      "(Herr Falk, vielleicht???) "

      Um Himmels Willen! Nein, ich bin immer noch die Erzengel_in Zuckiel, Deine ganz persönliche Schutzengel_in. Aber Deine spaßigen Spekulationen entzücken mich immer wieder. Eigentlich sind die nur zu verstehen, wenn man annimmt, dass Du nicht einmal die Kommentare zu Deinen eigenen Auslassungen liest (oder zumindest deren Intention nicht erfasst).

      "... Zeigt mal wieder euer geistiger Zustand, mehr nicht. "

      Aber Dein reflexartiger Ruf nach Sondergerichten (deren jeweilige Zuständigkeiten Du nicht einmal ansatzweise kapiert hast) zeigt exemplarisch DEIN faschistoides Rechtsverständnis.

      "Was das Kriegsgericht anbetrifft: ..."

      ... Hast Du Deine schon phänomenale Unfähigkeit (Oder ist es Unwillen? Würde die Sache nicht verbessern.), Dir Faktenwissen anzueignen, selbst wenn man Dir Textquellen auf dem Tablett serviert, mal wieder unter Beweis gestellt.
      Oh, ich vergaß: Nach Deiner Selbstauskunft hast Du ja eine gewisse Aversion dagegen, Deine Nase in Bücher (gilt doch bestimmt auch für andere Informationsquellen?) zu stecken.

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    7. Meine "Selbstauskunft" kommt auch aus Büchern. Dementsprechend dir gegenüber keinen Kommentar mehr.

      Wie war das nur, dass man als Moslem über Menschen, die man nicht kennt, schweigen sollte?

      Dann zeich ma, Baby :-))))))

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    8. Anonym24. April 2014 03:35

      Art 20 GG - Widerstandsrecht

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      dStGB § 300 Volksverhetzung

      § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs wie folgt: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. Die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      §§ 125 Landfriedensbruch

      (1) Wer sich an

      1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

      2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, oder die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

      Da werden noch schwere Zeiten kommen, die den Salafisten gar nicht geheuer sind! ;-)

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    9. Anonym24. April 2014 06:22
      "
      ... Widerstandsrecht
      ... Volksverhetzung
      ... Landfriedensbruch
      ..."


      Die Sache mit dem Widerstandsrecht vergiss mal, die entspringt vor allem den feuchten Träumen rechter Spacken, die dabei mindestens zwei Aspekte nicht berücksichtigen:
      a) Die notwendigen Bedingungen unter denen dieses Widerstandsrecht in Anspruch genommen werden kann.
      b) Die rein physische Unfähigkeit dieses verlorenen Häuflein Elends, überhaupt einen nennenswerten Widerstand auszuüben.
      Um einen Zustand herzustellen, in dem dieser Widerstand legitim wäre, braucht es sicher eine ganze Masse mehr als ein anderes verlorenes Häuflein Elend, das von einem Gottesstaat träumt.
      Um gegen diese religiotische Spacken vorzugehen ist das auch völlig irrelevant. Neben der genannten Volksverhetzung und dem Landfriedensbruch finden sich im o.a. Bereich des StGB noch mindesten zwei Hände voll Tatbestände, die man denen an die Backe nageln könnte.

      "Da werden noch schwere Zeiten kommen, die den Salafisten gar nicht geheuer sind! ;-)"

      Aber wie schon oben angedeutet: Um gegen diese religiös verbrämten Staatsfeinde konsequent durchzugreifen, bedarf es einer deutlichen Neubewertung der Gummibegriffe "Religionsfreiheit" und "Religionsausübung" sowohl durch die Politik als auch durch die deutsche Gerichtsbarkeit bis hinauf zum BVerfG.
      Notfalls müsste unsere Legislative eine Novellierung des Art. 4 GG ins Auge fassen, welche das Recht auf Religionsfreiheit /-ausübung einem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt unterstellt und dazu entsprechende Normen definieren.
      Man wird ja nochmal träumen dürfen.
      &-(

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    10. Martina Zucki24. April 2014 05:44
      "Meine "Selbstauskunft" kommt auch aus Büchern."

      Ach, abgeschrieben? Ein Plagiat womöglich:

      "Ich bin nun mal nicht wie solche, welche mit der Nase nur in einem Buch hocken, .."

      Nänä, dat hättisch ja nit von Dir jedaht!

      "Dementsprechend dir gegenüber keinen Kommentar mehr."

      Das hältst Du nicht durch, wetten?
      (Ne, das war jetzt unfair von mir, wetten wir besser nicht. Wie alle Erzengel_innen habe ich ja einen guten Draht in die Zukunft!)

      "Wie war das nur, dass man als Moslem über Menschen, die man nicht kennt, schweigen sollte?"

      Weiß nich. Solltest Du da nicht besser einen Moslem fragen?
      Aber falls Du speziell meine an Dich gerichteten Kommentare meinst: Als Deine persönliche Schutzengel_in habe ich NATÜRLICH Einsicht in Deine himmlische Personalakte. Du weißt schon, dieses dicke Buch, in dem alles notiert wird.
      ;D

      "Dann zeich ma, Baby :-))))))"

      Nee, ich warte jetzt auf Deinen Kommentar den Du nicht mehr abgeben willst.
      ^°§°^ (*träller*: "Ich bin ein Elefant, Madam ...")

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    11. "Meine "Selbstauskunft" kommt auch aus Büchern. Dementsprechend dir gegenüber keinen Kommentar mehr.

      Wie war das nur, dass man als Moslem über Menschen, die man nicht kennt, schweigen sollte?

      Dann zeich ma, Baby :-))))))"

      Man fragt sich manchmal, ob das Geschriebene vorher durch einen Verstand gegangen ist.

      Friede auf Erden.

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    12. Anonym24. April 2014 11:21
      "...
      Man fragt sich manchmal, ob das Geschriebene vorher durch einen Verstand gegangen ist."


      WODURCH?

      "Friede auf Erden."

      Und den Menschen(!) ein Wohlgefallen!
      ;-)

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  3. das ist schlimm auch mein beileid an die Famile , aber ihr freut euch ja schließlich auch immer wenn ein Salafist in Syrien oder Afghanistan stirbt , selbst wenn nicht bewießen ist das er ein Verbrechen begangen hat.

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    1. aber, dass ihr dreckigen Salafisten euch freut, dass unseresgleichen sterben? wie isses, Schwachkopf?

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    2. Das eine ist ein Rentner, der mit einem Campingwagen Urlaub macht und ungewollt von Verbrechern umgebracht wird. Das andere sind junge Männer, die nach eigener Aussage den Tod suchen und sich willentlich nachgewiesenen Verbrecherorganisationen wie ISIL oder Al Nusra anschließen. Und sich zudem stolz in Bekennervideos wahlweise mit abgeschlagenen Köpfen, mit Kalaschnikow oder Bombengürtel präsentieren. Beweis genug?

      Im Koran wird den Kuffar nachgesagt, dass Allah sie blind und taub gemacht hat. Aber wenn Du nicht den Unterschied zwischen einem Rentner auf Kulturreise und einem Jihadisten ausmachen kannst, oder im Präsentieren von islamischen Snuff-Videos keine Beweise für verbrecherische Taten oder Absichten siehst, dann trifft der Koran-Vers wohl eher auf Dich zu.

      BTW: Nicht nur wir freuen uns, wenn sich Verbrecher vorzeitig aus dem Genpool verabschieden. Auch die Muslime sind froh um jeden Superrechtgeleiteten, der die Welt mit seiner Anwesenheit verpestet. Und das freut mich.

      http://www.welt.de/politik/ausland/article124741095/Bombe-explodiert-vor-Anschlag-22-Islamisten-tot.html

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    3. Ach Givano,

      wir freuen uns doch nicht, wenn so ein Depp stirbt. Wir freuen uns doch nur FÜR IHN. Der Tod von den Salafisten ist doch das Lebensziel. Und wenn der das erreicht hat , oder wie im Fall der 22 Idioten sogar zusammen, dann ist das doch super. Der Rentner wollte aber bestimmt nicht sterben.

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    4. Ich selber freue mich schon gar nicht, wenn irgendwer stirbt. Und MIR tun am meisten die Eltern leid, welchen die Salafisten dann auch noch perfiderweise irgendwelche Spinnereien vorgaukeln, anstatt diese richtig zu vertrösten. Und solche Eltern suchen dann Hilfe in Organisationen für Sektenaussteiger usw... aber das wollen "praktizierende" Muslime doch nicht wissen.

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    5. "... wenn ein Salafist in Syrien oder Afghanistan stirbt..."
      Laut eigenem Bekunden des angesprochenen Personenkreises gingen sie, um, für Allah, ihr Leben zu geben. Man kann nur froh sein, daß diese, aus welchen Gründen auch immer, daran gehindert sind, die einheimische Bevölkerung mit ihrer "Lebensart" zu behelligen. Daß die eingereisten Jihadeure dazu übergegangen sind, einander an die Gurgel zu gehen, ist unerfreulich. Aber wie ein Krebsgeschwür wütet man solange, bis man sich selbst auffrißt. Gesunder Heilungsprozess. Von Innen. Das ist erfreulich.

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    6. "Laut eigenem Bekunden des angesprochenen Personenkreises gingen sie, um, für Allah, ihr Leben zu geben."

      Geeenau! Die hatten es eilig ins Paradies zu kommen :-)))

      Wie heisst es so schön, in der Bibel: "Eile mit Weile" oder im Koran: "alles hat seine Zeit" :-)))

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  4. Selber schuld...

    http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/stuttgart/heimische-salafisten-in-syrien-getoetet/-/id=1592/did=13264350/nid=1592/11ubbyh/

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  5. Anonym24. April 2014 09:49

    "Man wird ja nochmal träumen dürfen."

    Wenn du glaubst dass das Widerstandsrecht nur von "rechter Spacken" ausgeführt werden könnte, dann träume du schön weiter! :-D

    Was kommen wird, das wird den Salafisten noch ganz schwer aufstoßen! ;-)


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    1. Anonym25. April 2014 07:28
      "
      Wenn du glaubst dass das Widerstandsrecht nur von "rechter Spacken" ausgeführt werden könnte, ..."


      Äh, nein! Das Widerstandsrecht kann von JEDERMANN gegenüber JEDEN in Anspruch genommen werden: Legitim unter genau den Bedingungen, die das Grundgesetz vorsieht!
      Und exakt diese Voraussetzung wird, ich wiederhole es gerne, von den 'rechten Spacken' (und einigen apokalyptischen Verschwörungsspinnern) aus Dummheit, Unwissenheit oder Kalkül ignoriert (von ihrer rein physischen Unfähigkeit ganz abgesehen).
      Und, auch das wiederhole ich gerne noch einmal, um Bedingungen herzustellen, die einen Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG legitimieren würden, reicht ganz sicher kein Häuflein religiotischer Spinner mit seltsamer Bart- und Kleidungstracht die in seltsamem Idiom seltsame Geister anrufen. Für die reicht allemal unser popeliges StGB wenn sie meinen, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen weil ihr Himmelsgeist mittels seines irdischen Sprachrohres vor 1.500 Jahren was anderes bestimmt hat.
      Wenn Du das bis hierher noch nicht kapiert hast, ...

      "... dann träume du schön weiter! :-D"

      ... dann solltest Du vielleicht zunächst etwas weiter lernen. Tip: Dazu muss man nicht unbedingt Staatsrecht studieren.

      "Was kommen wird, ..."

      Nä, ne? Du willst uns jetzt hier nicht den Propheten machen, oder? Als ob wir davon nicht schon genug hätten, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart.
      #-[

      P.S.: Sollte es tatsächlich irgendwer jemals 'UNTERNEHMEN' (also nicht nur davon träumen oder herumspinnen, sondern mit einer Erfolgsaussicht > 0 tätig werden), unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, findest Du mich im Widerstand, ... alte Familientradition.

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  6. Anonym25. April 2014 09:07

    Na warum nicht gleich so?

    "P.S.: Sollte es tatsächlich irgendwer jemals 'UNTERNEHMEN' (also nicht nur davon träumen oder herumspinnen, sondern mit einer Erfolgsaussicht > 0 tätig werden), unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, findest Du mich im Widerstand, ... alte Familientradition."

    Auch ich pflege die alte Familientradition aufrechtzuerhalten, aus Liebe zu meiner Familie und zu allem was als Gesamtpaket in diesem Land schon seit Jahrzehnten dazugehört. ;-)

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)

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    1. Anonym25. April 2014 09:54
      "Na warum nicht gleich so?
      ..."


      Na ja, das war jetzt eigentlich nur das Postskriptum zu meinem Kommentar. Ich hoffe, Du hast den Rest auch erfasst.
      ;-)

      "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)

      Ääh, ... nein:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/W#Wo_Recht_zu_Unrecht_wird.2C_wird_Widerstand_zur_Pflicht.

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  7. Was hat der Hund in Mali gesucht ?. Man darf auch nicht vergesen die verbrechen der Franzosen in Afrika .Ihr alte tut so als anti Salafist dabei seid ihr kein meter besser .

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    1. Anders herum gefragt: was suchst du Hund in Deutschland???

      Ich bin Sleid

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