Donnerstag, 23. Oktober 2014

Abu Nagies Politiker-Koran jetzt auch in Auspuffknattern erhältlich

Meine sehr geehrten Bürgermeister Deutschlands, sie dürfen sich freuen, klopft das bärtige Christkind ja demnächst an ihre Tür, und es hat gar wertvolle Geschenke für Sie im Säcklein, auf dass sie auch weiterhin ein Äuglein zudrücken mögen:



Selbst die Sprache dürfen Sie wählen,....



.... gibts jetzt ja auch Ausgaben in Auspuffknattern, Amselpiepen, Froschquaken und Deckelaufeinanderschlagen, muss man die 1000 ja aus Prestigegründen irgendwie voll bekommen, jedoch ist leider die deutsche "Spreche" nicht dabei, wurde diese ja mangels Grammatik-Bildung der Nagie-Drückerkolonne eingestellt:


Warum ein Politiker behaupten soll, dass die Salafisten nichts vom Islam gehört haben, ist mir ein Rätsel, aber mich wundert ja mittlerweile nichts mehr, beschäftige ich mich ja dafür schon zu lange mit den Eseln von der letzten Bank.

Guten Abend



25 Kommentare:

  1. ach du Heiligs Blechle:-D , der Nagie HILFEEEEEEEEEE . Der hat aua aua im Kopf ohne Ende. Vor allen Dingen in "1000 sprechen" und "gesammt" Deutschland. Es schaudert mich immer wieder. - Ist nur eine Frage von Zeit, wie lange die noch die Genehmigungen erhalten

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  2. "Damit sie nicht sagen können wir haben vom Islam nichts gehört!"

    Das grenzt ja schon an Nötigung. Immerhin ist ja laut Koran und/oder Sunna bisher derjenige vor der Hölle gefeit, für den Mohammed und dessen Agenda ein Buch mit sieben Siegeln ist.
    Also besser nicht öffnen und gleich zurück an den Absender, werte Bürgermeister! ;)

    Ich bin Sleid

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    1. Also, ich sehe das Ganze nicht unbedingt nur negativ. Viele Politiker verdrängen leider noch immer gerne die Gefahr, welche von den Islamisten ausgeht und stellen sich noch immer lieber blind, taub, stumm und natürlich auch dumm. (Ähnlich wie bei einigen Deutschen, die nach dem Krieg ja angeblich auch nichts von den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung gewußt haben)

      Vielleicht geht dann dem einen oder anderen endlich ein Licht auf, mit welcher perfiden und kriminellen Ideologie sie es hier zu tun haben. Daher würde ich den oben stehen Satz nur leicht verändern:

      Damit sie nicht sagen können wir haben vom Salafismus nichts gehört!

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    2. Du hast die Ironie dahinter wohl leider nicht gesehen! ;(

      Ich bin Sleid

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    3. @ Ich bin Sleid

      Aber natürlich, Du hast auch recht ;-), am besten gleich retour (aber nur, wenn man an diesen Quatsch von der Hölle glaubt)! :-)

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    4. @Anonym 24. Oktober 2014 00:47
      "...
      (Ähnlich wie bei einigen Deutschen, die nach dem Krieg ja angeblich auch nichts von den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung gewußt haben)
      ..."


      Oder wären, natürlich, schon immer dagegen gewesen!
      ;-D

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  3. Der Nager Abu soll noch ein paar Fatwas in schwarzem Stoff dazu fügen. Wie diese hier:

    16. März 2014, 12.52 Uhr
    Fatwa: Kann die Festlegung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre im ägyptischen Zivilrecht islamisch begründet werden?

    Ägyptischer Religionsgelehrter: Dieses Gesetz ist islamisch ungültig

    Von dem Rechtsgutachter Mustafa al-Adawi, einem muslimischen Religionsgelehrten, Fernsehprediger, Autor und Rechtsgutachter. Seine Schwerpunkte sind Überlieferungswissenschaften (hadith-Wissenschaften) und die Auslegung des Korans.

    (Institut für Islamfragen, dh, 16.03.2014)

    Frage: „Das Mindestheiratsalter ist in Ägypten auf 18 Jahre festgelegt worden. Ist das islamisch gerechtfertigt?“

    Antwort: "Man erkundigt sich nach dem jetzigen ägyptischen Zivilrecht, das das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre festgelegt hat. Es wird gefragt, ob dieses Gesetz [islamisch gesehen] richtig ist und ob es im islamischen Gesetz [arab. Shari‘a] dafür eine Grundlage gibt.

    Wir sagen, dass dieses Gesetz [islamisch gesehen] ungültig ist. Derjenige, der dieses Gesetz erlassen hat, wird von Allah zur Rechenschaft gezogen werden, denn dieses Gesetz verbietet Muslimen, was Allah ihnen erlaubt hat. Dieses Gesetz entbehrt jeder Grundlage, es ist weder im Buch Gottes [im Koran], des Erhabenen, begründet, noch in der nachzuahmenden Verhaltensweise und den Lehren seines Propheten, Muhammad [arab. sunna] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm.

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  4. Teil 2:

    Diejenigen, die dieses Gesetz erlassen haben, sind Anhänger des Unglaubens, darunter sind Europäer, Amerikaner und ihre Anhänger und Vertreter unter den Ägyptern. Die Anfänge [dieses Zivilrechts] liegen in der Zeit der verstorbenen Huda Sharawi [eine ehemalige ägyptische Fernsehmoderatorin, die in ihren Fernsehsendungen islamische Themen kritisch aufgriff, wie z. B. das Stillen von Erwachsenen im Islam], danach in der Zeit vieler Personen, daraufhin in der „schmutzigen Konferenz“, die in Ägypten abgehalten wurde unter dem Namen 'Die Bevölkerungs-Konferenz'. Wegen dieser Konferenz wurde dieses ungültige Gesetz in Ägypten erlassen. Diese Konferenz hat viele Irrlehren hervorgebracht, z. B. die Ermöglichung der Geschlechtervermischung auf alle möglichen Arten, wenn man nicht verheiratet ist. Deshalb ist dieses Gesetz ungültig.

    Die Vormünder, Richter und alle Muslime müssen dieses Gesetz, d. h. das Gesetz zur Festsetzung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre, aufheben.

    Unser vertrauenswürdiger Prophet, Muhammad - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - hat unsere Mutter Aisha geheiratet, als sie 6 Jahre alt war, und die Ehe mit ihr vollzogen als, sie 9 Jahre alt wurde.

    Allah - erhoben sei sein Name - sagt in seinem heiligen Buch [dem Koran]: 'Wenn ihr Zweifel hegt [über] jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisset, dass] ihre Frist drei Monate beträgt, und [das gleiche gilt für] diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben.' (Sure 65, 4). Der Ausdruck 'Die noch keine Menstruation gehabt haben' weist auf Frauen hin, die geschieden werden, ohne die Menstruation gehabt zu haben. Dieser Koranvers besagt, dass eine Frau, die geschieden wurde und keine Menstruation gehabt hat, 3 Monate warten muss, bis sie erneut heiraten darf. Im Bezug auf diesen Koranvers besteht Konsens [im Islam], dass eine Frau, die noch keine Menstruation gehabt hat, heiraten darf.

    Und Allah – er sei erhoben – hat [im Koran] gesagt: 'Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, [heiratet] eine oder was im Besitz eurer rechten [Hand ist].' (Sure 4, 3). Im Lichte dieses Koranverses wurde die Sache so aufgefasst, dass eine verwaiste Frau heiraten darf, ohne zu warten, bis sie ihre Menstruation bekommt.

    Usama bin Said [einer der Weggefährten Muhammads] hat geheiratet, als er noch jünger als 18 Jahre war. Umar [der zweite Kalif nach Muhammad] hat Umm Kulthum, die Tochter von Ali [dem vierten Kalifen nach Muhammad], geheiratet, als sie noch jung [minderjährig] war. Der Konsens, der darüber besteht, ist komplett, wie von Ibn Hashar in 'Fath al-Bari' überliefert wurde. Die Bedingungen der Heirat wurden ebenfalls von [dem vielleicht bedeutendsten Juristen des sunnitischen Islam] ash-Shafi'i, at-Tabari, Malik, Abu Hanifa, Ahmad und allen anderen [d.h., Gründern der Rechtsschulen des Islam und bedeutenden Juristen der Frühzeit] erläutert.

    Infolge dessen ist dieses Gesetz, das die Heirat vor dem 18. Lebensjahr verbietet, ungültig, ungültig, ungültig und muss mit den Füßen zertreten werden."

    Quelle: www.youtube.com/watch?v=vaQ-n0FJ-F8

    Aluisklappbar!

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    1. Ungültig bleibt der Unrecht tut und üble Rede hält, wer bestehendes mit Füßen tritt. Was führst Du Namen an, Personen die Du nicht kanntest. Das, was Du glaubst zu wissen, wird alsbald als Frevel offenbar.

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    2. wenn mir das Bestehende schadet, dann darf ich versuchen mich dagegen zu wehren! Das was DU glaubst zu wissen, wird sich irgendwann hoffentlich auch für Dich als Bluff offenbaren. Ich wünsche es Dir sogar, liebe Adina ;-)

      Wir haben hier für Demokratie gekämpft und nicht für eine Dogmatik die uns in die Steinzeit führt!

      Bye the way: du solltest mal ein Deutschbuch zur Hand nehmen. Selbst wenn dieses laut Koran haram ist^^

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  5. Ja, also. Ist doch eine gute Idee. Vor allem wichtig, dass der Salafist persönlich vorbeikommt. Da kann man ihm gleich eine kostenlose Ausgabe des Grundgesetzes, sowas haben alle Politker parrat, in die Hand drücken. Man sollte ihn zu einer Tasse Kaffee und einem Schinkenbrötcheneinladen, und so lange warten bis er es ganz durchgelesen hat. Evtl. gleich Ausweiskontrolle und genetischen Fingerabdruck (an der Kaffeetasse? )abnehmen, damit keiner mehr sagen kann er habe noch nie was vom Grundgesetz gehört. Dann erübrigt sich auch das Jammern bei einer eventuellen späteren Festnahme.

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    1. Nur eines: Es muss ein Putenschinken sein ;-), ansonsten eine wirklich gute Idee!

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  6. Und hier noch eine geniale Fatwa für die Bürgermeister, um den hohen Friedensanspruch der muslimischen Friedensaktivisten zu zeigen:

    Quelle: Institut für Islamfragen
    Der Islam ist eine dominierende Religion, die angreifen darf, wenn sie sich in der Lage dazu sieht

    Von dem saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad bin Saleh al-Uthaimin, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts

    Frage: „Ist der Islam eine Religion der Verteidigung oder des Angriffs?“

    Antwort: „Was bedeutet ‘Angriff’? Allah sagte im Islam: ‘Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und bis nur noch Allah verehrt wird’ (Sure 2,193). Das ist das Prinzip. Deshalb erlaubt der Islam Nichtmuslimen, ihre Religion beizubehalten, wenn sie einen Tribut [an Muslime] zahlen. Das bedeutet, dass der Islam eine dominierende, öffentliche Religion ist.“

    Frage: „Diese Vorschriften [bezüglich der Nichtmuslime] werden jedoch nicht beachtet.“

    Antwort: „Doch, doch, sie werden beachtet. Momentan haben wir mit ihnen [den Nichtmuslimen] Vereinbarungen geschlossen, allgemeine Vereinbarungen und Sonderabkommen. Haben Muslime etwa heutzutage kein Potenzial, um den Jihad zu kämpfen? Ich sage: Nein! Muslime sind derzeit nicht in der Lage, zu kämpfen. Das hat zwei Gründe:

    Erstens: Die Muslime sind selbst unterentwickelt. Einige von ihnen möchten sogar gegeneinander kämpfen.

    Zweitens: Muslime haben keine ausreichenden Materialien und Mittel, die ihnen den Sieg über die Ungläubigen ermöglicht.

    Aus diesem Grund sagen wir nicht, dass der Jihad eine Pflicht für Muslime ist: Muslime sind nicht in der Lage, Erfolg darin zu haben [zu siegen].

    Allah hat seinem Propheten, Muhammad, nicht befohlen, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, als er in Mekka war, weil er damals [militärisch] schwach war. Er [Allah] hat Muhammad erst befohlen zu kämpfen, als er in al-Medina einzog und einen Staat gründete.

    Frage: „Falls der Angriff eine Pflicht ist: Würde das bedeuten, dass wir die Länder [der Ungläubigen] angreifen müssen?“

    Antwort: „Ja. Falls wir in der [günstigen militärischen] Lage sein sollten, würden wir sie [die Ungläubigen] in ihren Hauptstädten und Ländern angreifen. Wir bitten Allah darum, uns dies zu ermöglichen.“

    Originalquelle (arabisch): audio.islamweb.net/audio/index.php?page=FullContent&audioid=11294

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  7. Da hier ja auch ein Dialog mit den "Rechtgelittenen" stattfinden soll, würde ich vorschlagen, in einer ihnen auch verständlichen Art und Weise zu schreiben. Der deutschen Sprache sind sie alle ja nicht mächtig, siehe Fratzebuch-Kommentare. Aus diesem Grund würde ich zur Einführung einer zusätzlichen Spalte anraten. In dieser zusätzlichen Spalte sollte dann eine Übersetzung in Form von Piktogrammen erfolgen!

    https://encrypted-tbn1.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSUwm5OGn1eA9iHl8T4C5DcXtkCdOOSWu5UaTN20uMuyYZLoVYDZQ

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  8. Jetzt versucht der Nagie doch tatsächlich die Staatsbediensteten durch eine Schenkung zu bestechen,

    ----------->Darf eine Schenkung überhaupt durch Beamte angenommen werden?

    ------------>Seit wann darf jetzt ein Steuersünder unsere Beamten bestechen?

    ------------>Wie hoch kann die Strafe für Beamtenbestechung sein?

    ------------>Das kann richtig teuer werden und es kann sogar von Fall zu Fall eine Haftstrafe in Betracht gezogen werden..

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    1. @ Anonym 23. Oktober 2014 12:10

      Pass mal auf, Du empörter Demokrat. Nach der Rechtslage in Deutschland ist ein Geschenk an Beamte nicht immer eine Bestechung. Der Nachweis bezüglich Deiner falschen Verdächtigungen ist schwer zu führen. Wenn ein Beamte gutgläubig ein Geschenk bekommt und erst später erfährt, daß dieses der Aufhänger einer Bestechung werden sollte, so muß er es unverzüglich zurückgeben oder zumindest nicht weiter nutzen, um sich selbst nicht strafbar zu machen. Die Tathandlung auf der Geberseite, d. h. durch die Koranverteilaktion, wäre ein Versprechen, was auch immer das sein mag, wenn einfach nur der Koran einem Beamten gegeben wird. Außerdem handelt die Lies!- Stiftung nicht gewerbsmäßig. Zur Strafbarkeit setzt dann das Gericht auch noch eine Absicht voraus, d. h. daß der Amtsträger (z. B. Bürgermeister) und Abu Nagie bzw. die Lies!- Stiftung auch mit Vorsatz handelten. Das ist aber nicht der Fall. Deine Kriminalisierung kannst Du Dir also sparen.

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    2. Abdullah B.23. Oktober 2014 13:02

      Hähähä, es freut mich wenn deine Empörung den Himmel erreicht hat. ;-)

      Deine Zornesröte steht dir bestimmt wieder im Gesicht geschrieben. :)

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    3. @ Anonym 23. Oktober 2014 14:53

      Ja, bist Du der Anonym (23. Oktober 2014 12:10) oder bist Du jetzt ein anderer Anonym ?

      Ich bin gar nicht zoring. Empört hatte ich mich auch nicht, sondern was klargestellt. Eher bis Du empört und dazu noch neidisch, daß Abu Nagie die Koranverteilaktion gegründet hat und damit erfolgreich ist, während Ihr Demokraten es nicht einmal schafft Euer Grundgesetz kostenlos zu verteilen.

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    4. Wie immer liegt Abdullilein falsch. Geschenke, die einen gewissen Wert überschreiten, werden nicht angenommen. Wertlose Massenware wie ein Kugelschreiber, Kalender oder in diesem Fall ein Koran, werden der Allgemeinheit im Rathaus zur
      Verfügung gestellt. Dinge, wie der Koran z.B., für die keiner Verwendung hat, werden nach entsorgt, bevor sie Staubfänger werden. Natürlich nach Wertstoff getrennt. Papiertonne in diesem Fall. Keinesfalls behält der beschenkte Beamte den Kram selbst. Auch wenn es wertlos ist.

      Clarimonde

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    5. @Abdullah B.23. Oktober 2014 13:02

      Aber Ihr "praktizierenden" Muslime macht doch ein Versprechen: Wer den Islam trotz Kenntnis des Koran nicht annimmt, kommt in die Hölle.

      Grundsätzlich sollte bei allen Street-Dawah-Islam-Konvertiten und erst recht bei allen offenen Sympathisanten des Islamischen Staates aufgrund ihrer erwiesenen Unzurechnungsfähigkeit unverzüglich der Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Es besteht prinzipiell überhaupt kein Unterschied, ob jemand bei einer Gewalttat von einflüsternden Stimmen spricht oder von Allah, dessen Willen über die Scharia vollzogen werden müsse.

      Streng genommen handelt es sich bei den nationalen Islamisten auch nicht um Salafisten, da diese ja nach dem Islam der Altvorderen praktizieren. Davon kann in unserem Land ja überhaupt keine Rede sein, wohingegen im Islamischen Staat zweifelsohne diese archaische (und demnach wohl auch authentische) Art des Islams praktiziert wird.

      Da diese Art des Islams dem Gläubigen gebietet, Hidschra vom Dar al-Kufr ins Dar al-Islam zu unternehmen, kann man die hiesigen Dawah-Karrikaturen auch nicht als Salafisten betrachten, sondern im Endeffekt nur als Munafiqun bzw. Murtadin, mit denen jeder echte Salafist aufgrund der Fitna der nationalen Islamisten Takfir machen muss und sie daher eigentlich töten sollte.

      Die Erfahrungen der letzten Tage lehren uns, dass wir in jedem "praktizierenden" Muslim einen potentiellen Attentäter sehen sollte, der glaubt, dem Aufruf aus dem Kalifat folgen zu müssen, wenn er sich denn nicht einmal vom Islamischen Staat öffentlich in aller Deutlichkeit distanziert.

      Die seit Kurzem vom Pierre Vogel propagierte Haus-Dawah können mit Fug und Recht als konspirative Treffen von verfassungsfeindlichen Antidemokraten betrachtet werden und es bleibt zu hoffen, dass die Überwachungstechnologien der Sicherheitsbehörden gut funktionieren.

      Es ist auf jeden Fall immer wieder eine extreme Belustigung, wenn man angeblich wahrhaftig "praktizierende" Muslime hört, die sich auf die Rechtslage der Kuffaar berufen und damit im Grunde genommen Fitna begehen, sei es ein Abdullah B. oder ein Erol Selmani, der sich doch tatsächlich entblödet, eine Petition für das Verbot des Begriffs "Salafist" ins Rollen zu bringen. Ironischerweise ist er gemäß der o.a. Definition tatsächlich kein Salafist, sondern nur ein kleiner Heuchler, der den Islam überhaupt nicht richtig praktiziert und damit auf der gleichen unwürdigen Stufe steht wie alle anderen "Euro-Muslime".

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    6. Abdullah B. 23. Oktober 2014 15:39

      "Ihr Demokraten es nicht einmal schafft Euer Grundgesetz kostenlos zu verteilen."

      Mit welcher Begründung sollte das Grundgesetz kostenlos verteilt werden wenn man sich das Grundgesetzt kostenlos aus dem Internet herunterladen oder in gedruckter Ausgabe bestellen kann?

      Und wenn ich ein fremdes Land bereise, dann warte ich auch nicht darauf dass deren Gesetze dort kostenlos verteilt werden, sondern ich mache mich VORHER über deren Gesetze und Geflogenheiten schlau, BEVOR ICH IN EINES DIESER FREMDEN LÄNDER EINREISE.

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  9. Wenn der Koran nichts wert ist, dann gilt er steuerlich als Streuartikel und kann z.B. beim Karneval als Kamelle vom Wagen herunter unter die Leute geworfen werden, oder gleich in den Papierkorb.. Ist er aus purem Gold, wovon man ja dringend ausgehen kann, muß nachgewiesen werden, dass er für berufliche Zwecke verschenkt wird. Das kann schwierig werden, aber ein einfallsreicher Salafist könnte ja dem Politiker den Koran als stabile Unterlage für einen wackligen Schreibtisch anbiedern. Fotos vom Koran als Schreibtischunterlage, als Beweismittel sollten aber auf jedem Fall gemacht werden. Muß ja alles seine Ordnung haben. Dann haben Schenker und Beschenkte lange Freude daran, ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu kommen.

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  10. Ich finde die Idee toll. Spart man der Gemeinde für einen Tag die Klopapierkosten für's Rathaus (wobei - wenn man nachher Hämorrhoidensalbe zur Verfügung stellen muss, relativiert sich die Kostenersparnis), aber man kann wenigsten den tollen Stoffbezug zu Brillenputztüchern zerschnibbeln (falls es nicht doch Nylon ist).

    Ich mag's, wenn Leute gut zu Anderen sind!

    LG Friedegunde (arab.: Salaamista)

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  11. Das ist keine Danksagung mehr sondern blanker Hohn, Zynismus und Spott zu gleich.Von Respekt sag ich jetzt gar nichts mehr. Schlicht und einfach die schei..... auf uns.

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  12. Das Grundgesetz wurde schon in den 60er Jahren kostenlos an allen Schulen an die Schüler abgegeben.. Die brauchen es ja auch für den Unterricht. Ist auch heute immer noch kostenlos an Schulen zu bekommen. Es soll ja auch Leute geben, die in der Schule nicht aufgepaßt haben und später meist zu den Verlierern der Gesellschaft gehören.

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