Schade, das war dann wohl doch nichts, aber Jedi ist ja auch nicht schlecht. Harry, fahr den Milleniumfalken vor. Aber zackig.
Guten Abend
"Diese Aufzählung kann allerdings nur exemplarisch sein. Ferner ist zu(Quelle: dawa-news)
berücksichtigen, dass das Eintrittsalter in den Radikalisierungsprozess
(durchschnittlich 16–24 Jahre) oft sehr niedrig ist.
Darüber hinaus sind von islamistischer Radikalisierung verstärkt Personen der dritten Zuwanderergeneration bzw. Konvertiten betroffen.
Radikalisierungsprozesse können zudem sehr schnell und als SelbstRadikalisierung stattfinden.
Aufgrund der Erfahrungen der Sicherheitsbehörden lassen sich folgende Anzeichen aufzählen, die ebenfalls Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung darstellen
► zunehmend strengere Religionsauslegung;
► Ablehnung bzw. Aggressivität gegen alles „Westliche“;
► Religion wird zum Dauerthema und zur Erklärung für alles (beispielsweise
ständiges Thematisieren der vermeintlichen Unterdrückung und Bedrängung
der Muslime weltweit);
►Veränderung des sozialen Umfeldes; Abgrenzung von der Familie und
dem bisherigen Freundeskreis; Hinwendung zu neuem, durch die Religion
geprägtem Umfeld;
► der Islam wird als Lösung, die so genannte westliche Welt als Ursache
aller Probleme gesehen;
► dualistische Weltsicht; Anwendung eines strikten Freund-Feind-Schemas;
► Äußerung islamistischer Parolen;
► eine ebensolche religiöse Strenge wird auch von der gesamten Gesellschaft gefordert;
► Muslime anderer Ausrichtung (z. B. Schiiten) werden als Ungläubige bezeichnet;
► sichtbare äußere Veränderungen (Kleidung, Verhalten, Gewichtsverlust
durch veränderte Essgewohnheiten etc.);
► Besuch radikaler bzw. islamistischer Moscheen oder Prediger;
► Teilnahme an religiösen Seminaren mit radikalen Predigern;
► sich verfestigender Kontakt zu anderen extremistischen und radikalen
Personen;
► Besuch islamistischer Internet-Seiten; Konsum von Filmen, die den gewaltsamen Jihad fördern sollen;
► zunehmende Bereitschaft zur aggressiven und gewalttätigen Durchsetzung religiöser oder religiös gefärbter politischer Forderungen gegenüber anderen
(möglicherweise dadurch auch zunehmendes Interesse an Waffen);
► möglicherweise kriminelle Aktivitäten gegen Sachen und Personen mit
dem Verweis auf die Minderwertigkeit der so genannten Ungläubigen
und/oder begangen mit dem Ziel, dem angeblichen Feind des Islams zu
schaden;
► Durchführung von Überlebenstrainings, Kampfausbildungen oder ähnlichen paramilitärischen Aktivitäten;
► in Gesamtschau mit anderen Indikatoren häufige und/oder längere Reisen in Länder mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung; besonderer
Sprachunterricht; Besuch von paramilitärischen Ausbildungslagern;
► Bemühungen, besondere Umstände der Lebensführung oder Freizeitgestaltung zu verheimlichen (z. B. vorgegebener Passverlust nach Reisen);
► intensive Beschäftigung mit dem Leben nach dem Tode oder dem Märtyrertum;
► veränderte finanzielle Situation (nicht nachvollziehbare Einkünfte oder
plötzliche Verschuldung).
Die aufgeführten Anzeichen können jedoch nicht als abschließend oder
als in Ihrer Aussagekraft absolut angesehen werden. Das Erkennen eines
Radikalisierungsprozesses wird zudem auch dadurch erschwert, dass diejenigen, die sich für den gewaltbereiten Islamismus entschieden haben,
oftmals versuchen, ein nach außen recht unauffälliges Leben zu führen.
Sicherheitsbehörden fehlt in solchen Situationen oftmals die Möglichkeit,
der fortschreitenden Radikalisierung begegnen zu können. Dies macht die
Bedeutung der Sensibilisierung der unmittelbaren Umgebung so wichtig.
5.2 Radikalisierung und Internet
Die islamistische Radikalisierung erfolgt in zunehmendem Maße auch durch
die Einflüsse von Veröffentlichungen im Internet.
Der islamistische Radikalisierungsgrad und die Militanz einer im Internet agierenden Person kann nicht allein anhand ihres Handelns im Internet eingeschätzt werden.
Eine angemessene Bewertung ergibt sich erst aus einem Gesamtbild, das sich aus ihrer virtuellen Verhaltensweise und ihren Handlungen und Äußerungen in der realen Welt zusammenfügt.
Mit Blick auf Besonderheiten der virtuellen Welt wurde eine besondere Indikatorenliste erarbeitet, die einen ersten Anhaltspunkt zur Erkennung eines solchen Radikalisierungsprozesses liefern soll.
Anhand dieser Indikatoren ist es möglich, unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles, Aussagen zum Radikalisierungsstadium
einer Person zu treffen:
► Anteil und zeitliche Verdichtung öffentlicher Äußerungen (Internet-Veröffentlichungen,
z. B. Kommentare, Videos, Hinweise auf Dokumente
radikalen Inhalts, etc.) in Gruppen und Foren, die auf eine jihadistische
oder islamistische Orientierung schließen lassen;
► Wiedergabe von „Geschichten“, Klischees, Deutungen, Deutungsmustern
oder die Darstellung einer Folge von fiktiven und realen Ereignissen,
die als Indikatoren für entsprechende Radikalisierungstendenzen dienen
können;
► radikale Inhalte von privaten Äußerungen oder Erklärungen, d. h. zielgerichtete Kommunikation wie E-Mails, private Nachrichten;
► Militanz in den Meinungsäußerungen (z. B. Stilisierung von Gewalt, erkennbare und ernstzunehmende Gewaltaffinität durch das Veröffentlichen
von Gewalt befürwortenden oder Gewalt orientierten Inhalten);
► Qualität und/oder Quantität der erkannten Kontakte (Freundesliste in
Internet-Foren hinsichtlich relevanter Personen/Organisationen, z. B. aus
dem salafistischen Spektrum bzw. bekannten Jihadisten sowie Hinweise
auf eine Netzwerkbildung);
► Quantität und Qualität strafbarer Handlungen durch Veröffentlichungen
im Internet;
►Verwendung islamistischer bzw. jihadistischer Symbolik oder Namen;
► signifikante Veränderung wesentlicher Determinanten des Benutzer-
Portraits oder des Benutzer-Namens (z. B. Layout, Anonymisierung, arabische Alias-Namen, Name und Aufbau eines Blogs); und
►Veröffentlichung selbst erstellter Video – und Audiodateien mit islamistischem Inhalt."
Aus der Broschüre "Radikalisierungsprozesse im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus"
Herausgeber:
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
– Verfassungsschutz -