Dienstag, 17. Mai 2011

Pierre Vogel und die Lemminge

Kommentar auf Dawa-News:
Abdullah Al-Maghrebi sagt:
1. Pierre Vogel ist kein “Hassprediger”. Wenn du dafür keine eindeutige Beweise hervorbringst, ist dass nichts als eine Verleumdung einer Person.
2. Das Grundgesetz basiert mit vielen Punkten auf den Koran. Wenn es ein paar Aspekte gibt, die nicht mit dem Wort Allahs, dem Erhabenen, vereinbar sind, so lehnen wir diese im Herzen ab, aber haben uns in diesem Land trotzdem an die Gesetze zu halten, da wir uns an die vorhandene Ordnung halten müssen.
3. Wir “picken” uns nichts aus, sondern beanspruchen unsere Rechte, da wir Staatsbürger sind.
4. Inwiefern ist die Geschlechtertrennung gegen das Grundgesetz? “Grundgesetz” ist zwar ein nettes Wort, aber man sollte es auch nur benutzen, wenn man die Bedeutung kennt. Niemand wird gezwungen sich daran zu halten. Auf den Kundgebungen machen dass die Muslime völlig freiwillig und niemand wird gezwungen sich irgendwo hinzustellen, wo es ihm nicht passt. Hier in diesem Land herrscht Gott sei Dank Religionsfreiheit. Und wenn du es nicht ertragen kannst, dass wir uns diesem recht bedienen, so bist du Grundgesetzfeindlich.
5. Homosexualität ist eine Sünde und wird von unserem Herrn verabscheut. Wenn wir öffentlich sagen, dass es im islamischen Recht verboten sei, Homosexualität offenkundig (!) zu praktizieren, so bedienen wir uns unserer Meinungsfreiheit. Bist du etwa Grundgesetzfeindlich?
6. Welche “abendländischen Moralvorstellungen”?! Betrachte ich meine Umgebung, so bezweifle ich die Existenz dieses Bergiffs.
7. Wer hat behauptet, wir wollen das Grundgesetz abschaffen? Die Einladung zum reinen Monotheismus soll ein Weg zum Abschaffen der vorhandenen Ordnung sein?

1. Stimmt, unterschwelliger Hassprediger triffts wohl eher, schafft er es doch perfekt die Klippen  der Volksverhetzung zu umschiffen, raushören kann da jeder was er will und klare Worte sind kaum zu finden. So ist es halt, wenn man es jedem Recht machen muss - den eigenen Zuhörern so wie auch dem Verfassungsschutz.
2. Naja, so kann man das nicht sagen, stehen doch einige Wörter des Grundgesetzes auch in Gossmutters Kochbuch, daraus eine Urheberschaft zu schliessen ist allerdings falsch. Sicherlich überschneidet sich Einges, Anderes jedoch unterscheidet sich grundlegend, vor allem was die Toleranz gegenüber Andersdenkenden betrifft.
3. Auch da muss ich Euch widersprechen, so kann man nicht auf der Einen Seite die Meinungsfreiheit für sich einfordern, aber eine Fernsehsendung als Hetze verdammen oder gar vor einem Verlagshaus aufmarschieren. Diese Freiheit gilt eben nunmal für alle, ob sie einem gefaellt oder nicht.
4. Freiwillig unfreiwillig würde ich wohl eher sagen, steht man doch bei Zuwiderhandlung vor der verschlossenen Himmelstür und muss eventuell sogar den Weg in die heisse Hölle auf sich nehmen - mehr Zwang gibt es wohl nirgends.
5. Nun ja, das immerwaehrende Feststellen der Todestrafe für Homosexuelle in der Scharia ist wohl nicht mehr mit der Meinungsfreiheit abgedeckt, ist es doch Euer erklaertes Ziel dieses veraltete Rechtssystem in die ganze Welt zu importieren. Und da dann das Grundgestz wohl auch keinen Bestand haben duerfte, ist dies im Grunde mehr als feindlich von Eurer Seite. Im übrigen ist es mir wirklich egal was Euer Herr zu diesem Thema angemerkt hat, entsprang dieses ja wohl eher dem damaligen Sittenbild als irgendeiner Logik. Ach ich vergass, Religion ist ja nicht zu hinterfragen, allein der lemminghafte Gehorsam zaehlt.
6. Die wenigsten sind hier Anhaenger rechtsradikaler Gruppen, wie auch die wenigsten Muslime Anhaenger der Salafisten sind.  Beide werden von den normalen Menschen eher belaechelt, auch das Weltbild ist ja nicht sehr unterschiedlch, einzig die Baerte lassen eine klare Unterscheidung zu.
7. Mir und auch den meisten Anderen hier ist es egal ob jemand an das Paradies oder an Walhalla glaubt, solange er dies für sich tut und allen Anderen damit nicht auf den Senkel geht. Die Welt ist nunmal bunt und nicht einfach schwarz-weiss und das ist auch gut so, wohin das Marschieren im Gleichschritt führt durften wir ja vor 70 Jahren schon einmal erleben.

Zum Abschluss noch eine Frage, die mir des öfteren gestellt wird: Sollen die Salafisten verboten werden und ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar?

Ja, denn wenn jemand die Abschaffung dieses Gesetzes fordert, wenn auch nur indirekt, kann er sich mM auch nicht darauf berufen.Was für Andere nicht gelten soll, kann auch nicht für Einen selber beansprucht werden, so ist das nunmal. Und wenn dann auch noch Mord und Totschlag gut geheissen wird, ist auch das Recht der freien Meinungsaeusserung verwirkt, oder ist etwa die Geisterfahrt auf der Autobahn damit gedeckt?

Mahlzeit!


PS.: Sorry Clarimonde, ich konnte die Finger nicht stillhalten.


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