Samstag, 21. Juli 2012

Petition gegen Beschneidungen

Viel ist ja in den letzten Wochen über die Beschneidung berichtet worden und wie ich zu den unsäglichen Schnellschuss-Äußerungen aus dem Politik-Olymp stehe, habe ich oft genug hier geschrieben ....und manch einen wird dieses Thema schön langsam nerven, was ich sehr gut verstehen kann.

Und doch möchte ich Sie nochmals darauf ansprechen und Sie sogar um etwas bitten, möchte ich Ihnen ja wiedermal eine Petition ans Herz legen:

http://www.wissenbloggt.de/?p=12279

Claudia Roth, unsere grüne Kuschelprinzessin, sieht dies zwar anders....

http://www.n-tv.de/politik/Petition-kritisiert-Beschneidungen-article6780471.html

.....jedoch sollte sie meiner Meinung mal in den Spiegel blicken und bei sich den ehemals grünen Geist des Volkswillens suchen, so war man ja in Vor-Joschka Zeiten sehr auf Mitbestimmung ausgerichtet, von welcher heute aber nichts mehr zu erkennen ist. Jetzt ist man angekommen und pfeift deshalb auch genüsslich auf Debatten, die einem nicht gefallen - man ist keinen Deut besser, als die, die man bei ellenlangen parlamentarischen Reden der Diktatur bezichtigt.

Nun aber zurück zum Thema, rede ich mich ob der Claudia ja sonst mächtig heiß und das ist ja nicht gut für meinen Blutdruck, welcher ja schon bei den Vogelreden äußerst strapaziert wird. Auf die Politik ist kein Verlass, darum müssen es die mündigen Bürger eben selber in die Hand nehmen, deshalb unterschreiben Sie bitte - vielleicht zieht ja so wieder etwas Rückgrat in den Bundestag. Hoffen darf man ja.

Guten Tag


4 Kommentare:

  1. Wenn es um islamische Rechte geht, ist Frau Roth sehr tolerant. Sie sollte mal die Männer fragen, wie sehr sie unter der Beschneidung gelitten haben nur wegen der religiösen Tradition. Vielleicht hilft das bei der Meinungsbildung.

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  2. Ich schließe mich Georg an, und bitte euch, diese Petition zu unterzeichnen.

    Ihr findet auch unter nachfolgendem Link eine EMail Adresse, über die ihr bereits im Vorfeld als Einzelperson die Petition unterstützen könnt:

    https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/

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  3. Petition gegen rituelle Beschneidung
    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

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  4. Bundestagspetition gegen Beschneidung

    Endlich reagierte der Petitionsausschuss des Bundestags (ohne Datum) und gibt meiner Petition vom 20. Juli ein Aktenzeichen:

    Pet 4-17-07-451-040847

    Die Behörde sagt:

    “Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

    Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.”

    Soweit der Bundestagsausschuss.

    Gar nicht zufrieden bin ich, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert wird; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben; ich habe aber unmissverständlich gesagt BGB, und gar nicht StGB:

    “möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation”

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

    Ich werde den Petitionsausschuss deshalb bitten, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

    Zu befürchten ist, da angeblich “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM und Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass sogar Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann ankündigungsgemäß nicht “eingegangen werden kann.”

    Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre nicht zu akzeptieren da grundrechtswidrig; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

    Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale. Nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform: “Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.”

    Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

    Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit und Traditionspflege geraubt werden dürfe.

    Edward von Roy

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